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Probezeit: Die Regeln der ersten Jahre

Mit der Erteilung der Lenkberechtigung beginnt die Probezeit von drei Jahren. Der Führerschein ist dabei voll gültig – aber es gelten strengere Regeln, denn Fahranfänger haben statistisch das höchste Unfallrisiko.

Die wichtigsten Regeln

  • Alkohol: praktisch null. In der Probezeit gilt die 0,1-Promille-Grenze – schon ein einziges Bier liegt darüber. Das gilt auch für Mopeds und beim Begleiten.
  • Schwere Verstöße haben Folgen. Dazu zählen etwa deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorrangverletzungen mit Gefährdung oder Fahrerflucht.

Was passiert bei einem Verstoß?

Bei einem Probezeitverstoß wird eine Nachschulung angeordnet – ein verpflichtendes Kursprogramm auf eigene Kosten. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Das kann sich bei weiteren Verstößen wiederholen; im Extremfall steht die gesundheitliche Eignung auf dem Prüfstand.

Probezeit ≠ Mehrphase

Die Probezeit läuft automatisch – die Mehrphasenausbildung (Perfektionsfahrten, Fahrsicherheitstraining) hat eigene Fristen, die du aktiv wahrnehmen musst. Beides startet mit dem Führerschein, ist aber rechtlich getrennt geregelt.

Alle Angaben ohne Gewähr – verbindliche Auskünfte gibt die Führerscheinbehörde.

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