Als Fahrzeugbesitzer bist du dafür verantwortlich, dass dein Auto verkehrs- und betriebssicher ist – Reifen und die wiederkehrende Begutachtung („Pickerl") sind dabei die zwei wichtigsten Dauerthemen.
Winterreifen: situative Pflicht
In Österreich gilt die situative Winterausrüstungspflicht: Zwischen 1. November und 15. April darfst du bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Matsch, Eis) nur mit Winterreifen fahren – alternativ mit Schneeketten auf den Antriebsrädern bei durchgehender Schnee- oder Eisfahrbahn.
- Winterreifen erkennst du an der M+S-Kennzeichnung bzw. dem Schneeflockensymbol
- Mindestprofiltiefe als Winterreifen: 4 mm (Radialbauweise)
- Darunter gilt der Reifen rechtlich nur noch als Sommerreifen
Sommerreifen: Profil im Blick
Gesetzliches Minimum sind 1,6 mm Profiltiefe – für nasse Fahrbahnen empfehlen Experten deutlich mehr. Prüfe das Profil regelmäßig an mehreren Stellen und achte auf gleichmäßige Abnutzung; einseitiger Verschleiß deutet auf falschen Luftdruck oder Achsprobleme hin.
Das Pickerl (§ 57a-Begutachtung)
Die wiederkehrende Begutachtung bestätigt, dass dein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher sowie umweltverträglich ist. Für PKW gilt die „3-2-1-Regel": erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung, dann nach zwei Jahren, danach jährlich.
- Der Termin ist am Pickerl gelocht (Monat/Jahr der nächsten Begutachtung)
- Es gibt eine Toleranzfrist rund um den eingetragenen Monat – fahre trotzdem rechtzeitig zur Begutachtung
- Ohne gültiges Pickerl drohen Strafen, und der Versicherungsschutz kann bei Mängeln zum Problem werden
Kurz-Check fürs ganze Jahr
Einmal im Monat: Luftdruck (inkl. Reserverad), Profiltiefe, Beleuchtung rundum, Flüssigkeitsstände und Scheibenwischer. Genau diese Sicherheitskontrollen werden übrigens auch bei der praktischen Prüfung abgefragt – du übst also gleich doppelt sinnvoll.